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E-Auto-Förderung 2026: Wer sie bekommt und wie Sie sie beantragen

Diverses Paar glücklich in einem neuen Elektroauto

E-Auto-Förderung 2026 – kurz gesagt

Sie wollen ein Elektroauto kaufen oder leasen. Dann gibt es jetzt gute Nachrichten: Der Staat legt wieder Geld dazu. Aber wer bekommt wie viel, wo beantragt man das, und was kann dabei schiefgehen? Hier sind die Antworten.

Der Antrag läuft komplett online und ist mit dem richtigen Wissen einfach zu erledigen. Wir gehen es einmal in Ruhe durch.

Kurz gesagt: Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € bekommen für ein neues E-Auto zwischen 3.000 und 6.000 € Zuschuss. Beantragt wird online beim BAFA – erst nach der Zulassung des Autos.
  • Wer: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 €, mit Kindern bis zu 90.000 €.
  • Wie viel: 3.000 € Basis für ein reines E-Auto – dazu Zuschläge für Familien und kleinere Einkommen. Maximal 6.000 €.
  • Wo: Online über die Förderzentrale Deutschland beim BAFA. Sie brauchen dafür eine BundID.
  • Wann: Erst nach der Zulassung, spätestens zwölf Monate danach. Rückwirkend gilt die Förderung für Neuzulassungen seit dem 1. Januar 2026.
  • Danach: Das Auto muss mindestens 36 Monate auf Sie zugelassen bleiben.

Wer bekommt die Förderung?

Die Prämie gibt es nur für Privatpersonen. Unternehmen und Selbstständige, die das Auto geschäftlich zulassen, sind nicht dabei. Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines neuen Autos, das erstmals in Deutschland zugelassen wird.

Entscheidend ist Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Das ist nicht Ihr Netto-Gehalt, sondern die Zahl aus Ihrem Einkommensteuerbescheid.

  • Ohne Kinder: bis 80.000 €
  • Mit einem Kind unter 18: bis 85.000 €
  • Mit zwei oder mehr Kindern unter 18: bis 90.000 €

Als Basis dient der Durchschnitt Ihrer beiden aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Sind Sie verheiratet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder leben eheähnlich zusammen, wird das Einkommen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin dazugerechnet.

Gut zu wissen: Gefördert werden nicht nur reine Elektroautos, sondern unter Bedingungen auch Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range Extender. Dazu unten mehr.

So viel gibt es – Basisförderung plus Zuschläge

Die Förderung besteht aus drei Bausteinen, die sich addieren:

  • Basis: 3.000 € für ein reines E-Auto (1.500 € für Plug-in-Hybride und Range-Extender).
  • Kinderzuschlag: 500 € pro Kind unter 18, für bis zu zwei Kinder.
  • Einkommensbonus: 1.000 € extra bei unter 60.000 € Haushaltseinkommen – und nochmal 1.000 € dazu bei unter 45.000 €.

Für ein reines E-Auto sieht das so aus:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Ohne Kinder Ein Kind Zwei und mehr Kinder
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 – 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 – 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 – 85.000 € keine Förderung 3.500 € 4.000 €
85.001 – 90.000 € keine Förderung keine Förderung 4.000 €

Bei Plug-in-Hybriden und Range-Extendern liegt jeder Betrag um 1.500 € niedriger – das Maximum beträgt dort 4.500 €.

Wo und wie beantragen – online beim BAFA

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Antrag läuft ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland. Das Portal ist seit dem 19. Mai 2026 offen.

  1. Auto kaufen oder leasen und zulassen lassen. Vor der Zulassung ist kein Antrag möglich.
  2. BundID einrichten. Das ist Ihr digitales Bürgerkonto – die Anmeldung klappt mit dem elektronischen Personalausweis oder einem ELSTER-Zertifikat. Am besten erledigen Sie das schon vor dem Autokauf.
  3. Einkommensnachweis bereitlegen: Ihre beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide.
  4. Antrag im Portal stellen und Angaben sowie Unterlagen hochladen. Bei Plug-in-Hybriden und Range-Extendern brauchen Sie zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) Ihres Fahrzeugs.
  5. Bescheid abwarten. Das BAFA prüft Ihre Unterlagen. Passt alles, kommt der Zuwendungsbescheid und der Zuschuss wird ausgezahlt.
Unser Tipp: Sie müssen nicht alles selbst machen. Wer möchte, kann eine andere Person per Vollmacht mit der Antragstellung beauftragen – das Formular dafür gibt es beim BAFA. Bei Fragen hilft die BAFA-Hotline unter 06196 908-1009.

Erst zulassen, dann beantragen

Die Reihenfolge ist hier einfach, aber wichtig:

  • Gestartet: Förderfähig sind alle Autos, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Wer früh im Jahr gekauft hat, kann also noch nachträglich beantragen.
  • Antrag: frühestens nach der Zulassung, spätestens zwölf Monate danach.
  • Plug-in-Hybride und Range-Extender: Diese müssen bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden. Zusätzlich gelten Klimaschutz-Anforderungen: höchstens 60 g CO₂ pro Kilometer oder mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite.

Achtung, die Mittel sind begrenzt: Der Bund stellt insgesamt drei Milliarden Euro bis 2029 bereit. Das reicht nach heutiger Schätzung für rund 800.000 Fahrzeuge. Wer ohnehin kauft, sollte seinen Antrag also nicht ewig liegen lassen.

Worauf Sie achten sollten

  • Tageszulassung und Vorführwagen fallen raus. Wurde das Auto schon einmal zugelassen, gibt es keine Förderung mehr. Gefördert wird nur die erste Zulassung.
  • Sie müssen als Halter eingetragen sein. Antragsteller und Halter in der Zulassungsbescheinigung müssen dieselbe Person sein – auch bei Leasing.
  • 36 Monate halten. So lange muss das Auto auf Sie zugelassen bleiben. Verkaufen oder ummelden Sie früher, müssen Sie das dem BAFA melden – es kann dann eine ganze oder anteilige Rückzahlung verlangen.
  • Das Einkommen Ihres Partners zählt mit. Wer die Grenze knapp reißt, sollte vor dem Kauf nachrechnen.
  • Die Prämie gilt für das Auto – nicht für die Wallbox. Fürs Laden zu Hause brauchen Sie eine eigene Lösung. Das sollten Sie von Anfang an mitplanen.
Wichtig: Erst zulassen, dann beantragen – und beim Kauf nicht auf Tageszulassungen oder Vorführwagen setzen, wenn Sie die Förderung wollen.

Rechenbeispiele, damit es greifbar wird

Beispiel A – Paar ohne Kinder, Haushaltseinkommen 70.000 €, reines E-Auto:
Einkommen liegt über 60.000 €, also kein Einkommensbonus, und es gibt keinen Kinderzuschlag. Es bleibt bei der Basis: 3.000 € Förderung.

Beispiel B – Familie mit zwei Kindern, Haushaltseinkommen 55.000 €, reines E-Auto:
3.000 € Basis + 1.000 € Kinderzuschlag (2 × 500 €) + 1.000 € Einkommensbonus (unter 60.000 €) = 5.000 € Förderung.

Beispiel C – Familie mit einem Kind, Haushaltseinkommen 82.000 €, reines E-Auto:
Ohne Kind wäre die Grenze von 80.000 € überschritten. Mit einem Kind liegt sie bei 85.000 € – die Familie ist dabei: 3.000 € Basis + 500 € Kinderzuschlag = 3.500 € Förderung.

Fazit

Die neue E-Auto-Förderung ist unkompliziert, wenn Sie die Reihenfolge kennen: Einkommen prüfen, BundID einrichten, Auto zulassen, online beantragen. Und weil das Auto nur die halbe Miete ist, lohnt sich ein früher Blick auf die Ladelösung (Wallbox) zu Hause – am besten schon vor der Auslieferung.

Kurz: Erst zulassen, dann beantragen. Und das Laden gleich mitdenken.

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Ein Hinweis zum Schluss

Hinweis: Förderbeträge, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben des BAFA und die Förderrichtlinie. Wir aktualisieren unsere Artikel regelmäßig. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.