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Wärmepumpen-Förderung 2026/2027: Was sich für Sie wirklich lohnt

Frau hält Geld in den Händen

Wärmepumpen-Förderung 2026/2027 – kurz gesagt

Es mag einfach klingen – „30 % Förderung für Ihre Wärmepumpe!“ – und dann liest man das Kleingedruckte und hat plötzlich noch fünf verschiedene Förderungsboni, drei Einkommensgrenzen und eine Deckelung im Kopf. Genau da stehen Sie gerade, wenn Sie sich mit der neuen Bundesförderung für Wärmepumpen beschäftigen, die seit dem 21. Juli 2026 gilt.

Die gute Nachricht: Das System ist komplex, aber mit dem richtigen Überblick nicht kompliziert. Und genau das machen wir jetzt.

Kurz gesagt: Die Förderung besteht aus einer Grundförderung, möglichen Boni und einer festen Obergrenze. Entscheidend sind Einkommen, Selbstnutzung, Heizungsart und der Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Grundförderung: 30 % für alle.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: aktuell 16 % extra, aber nur unter bestimmten Bedingungen – und er sinkt.
  • Einkommensbonus: bis zu 40 % extra, abhängig vom Haushaltseinkommen.
  • Familienbonus: Kinder im Haushalt verschaffen Ihnen oft eine höhere Bonusstufe.
  • Obergrenze: Insgesamt sind maximal 70–80 % der Kosten förderfähig – nicht mehr, egal wie viele Boni Sie kombinieren.
  • Aufpassen ab 2027: Wo Ihre Wärmepumpe gebaut wurde, kann Ihre Grundförderung schnell halbieren.

Baustein 1: Die Grundförderung – das Fundament für alle

Jede förderfähige Wärmepumpe bekommt erstmal 30 % der Kosten erstattet. Das ist der Sockel, auf dem alle weiteren Boni aufbauen. Ab 2027 kann diese Grundförderung um die Hälfte sinken, wenn der Herstellungsort der Wärmepumpe nicht in Europa liegt.

Aber: Es gibt eine Obergrenze, wie viele Kosten überhaupt angerechnet werden – die sogenannten „förderfähigen Kosten“. Und genau die sind gerade in Bewegung:

Wohneinheit Maximal förderfähige Kosten
1. Wohneinheit 28.000 € (Stand 21.07.2026–31.01.2027)
2.–6. Wohneinheit (je) 15.000 €
jede weitere Wohneinheit 8.000 €

Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt danach alle sechs Monate, jeweils zum 1. Februar und 1. August, um weitere 750 €. Sprich: Ab dem 1. Februar 2027 sind es nur noch 27.250 €.

Was das für Sie bedeutet: Je früher Sie den Antrag stellen, desto mehr Kosten dürfen überhaupt in die Förderrechnung einfließen.

Baustein 2: Der Klimageschwindigkeitsbonus – die Belohnung fürs Handeln

Wenn Sie eine alte fossile Heizung austauschen und die Wärmepumpe selbst nutzen, gibt es obendrauf den Klimageschwindigkeitsbonus:

  • 16 % vom 21.07.2026 bis 31.01.2027
  • 12 % ab dem 01.02.2027
  • danach alle sechs Monate –4 Prozentpunkte

Der frühere Effizienzbonus (5 % für natürliches Kältemittel oder bestimmte Wärmequellen wie Wasser, Erdreich oder Abwasser) ist seit dem 21. Juli 2026 ersatzlos weggefallen – er wurde nicht in den Klimageschwindigkeitsbonus oder einen anderen Bonus überführt, sondern schlicht gestrichen.

Wichtig: Dieser Bonus gilt nur, wenn Sie tatsächlich eine alte fossile Heizung ersetzen und die Immobilie selbst bewohnen. Bei vermieteten Einheiten fällt er weg.

Baustein 3: Der Einkommensbonus – gestaffelt nach Haushaltseinkommen

Hier wird es am interessantesten für die meisten Haushalte. Je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen zusätzlichen Bonus:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Einkommensbonus
bis 30.000 € 40 %
bis 40.000 € 30 %
bis 50.000 € 10 %
über 50.000 € kein Bonus

Und jetzt kommt ein Detail, das viele Familien übersehen: Leben ein oder mehrere minderjährige Kinder im Haushalt, wird Ihr Einkommen für diese Berechnung fiktiv um 10.000 € reduziert. Das kann Sie in eine ganze Bonusstufe höher katapultieren, ohne dass sich an Ihrem tatsächlichen Einkommen etwas ändert.

Ein Beispiel macht das greifbar: Eine Familie mit 38.000 € Haushaltseinkommen läge eigentlich in der 30-%-Stufe. Mit einem minderjährigen Kind im Haushalt wird für die Bonusberechnung aber nur mit 28.000 € gerechnet – und damit springt der Bonus auf 40 %.

Wichtig: Der Einkommensbonus gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Vermietete Einheiten bekommen ausschließlich die Grundförderung von 30 %.

Baustein 4: Die Obergrenze – warum nicht einfach alles zusammenzählen

Jetzt der Punkt, an dem viele Rechnungen im Internet schiefgehen: Man kann die Boni nicht einfach beliebig addieren. Es gibt eine harte Deckelung:

  • 70 % der förderfähigen Kosten ist die normale Obergrenze.
  • 80 % gilt nur für Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € mit Familienzuschlag bzw. bis 30.000 € ohne Familienzuschlag.

Das heißt: Auch wenn Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammengerechnet auf 86 % kommen würden, bekommen Sie maximal 70 % oder 80 % – je nachdem, in welche Kategorie Sie fallen.

Rechenbeispiele, damit es greifbar wird

Beispiel A – Ehepaar ohne Kinder, Einkommen 28.000 €, tauscht alte Ölheizung, Antrag vor 01.02.2027:
30 % + 16 % + 40 % = 86 % rechnerisch → gedeckelt auf 80 % (Einkommen unter 30.000 €, Selbstnutzung).
Bei 28.000 € förderfähigen Kosten: 22.400 € Förderung.

Beispiel B – Familie mit einem Kind, Einkommen 38.000 €, gleiche Bedingungen:
Dank Familienbonus zählt das Einkommen fiktiv als 28.000 € → Einkommensbonus 40 % statt 30 %.
30 % + 16 % + 40 % = 86 % → gedeckelt auf 80 % (Schwelle mit Familienzuschlag liegt bei 40.000 €).
Ergebnis: ebenfalls 22.400 € Förderung – 2.800 € mehr, als es ohne Kind gewesen wäre.

Beispiel C – Vermietete Wohnung, dritte Einheit in einem Mehrfamilienhaus:
Nur Grundförderung, keine Boni. 30 % von 15.000 € förderfähigen Kosten = 4.500 € Förderung.

Neu ab 2027: Es zählt, wo die Wärmepumpe gebaut wurde

Für das erste Quartal 2027 ist eine EU-Regelung geplant, die es in sich hat – der genaue Starttermin innerhalb des Quartals sowie einzelne Details stehen aktuell noch nicht final fest:

  • Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, sollen nur noch 15 % Grundförderung bekommen – die Hälfte von vorher.
  • Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, sollen zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 % erhalten – macht in Summe weiterhin 30 %.

Was das praktisch heißt: Ab 2027 lohnt sich ein Blick auf das Typenschild bzw. den Herstellungsort, bevor Sie sich für ein Modell entscheiden – der Unterschied kann mehrere Tausend Euro ausmachen.

Separat zu beachten, ab 2028: Unabhängig von der Herstellungsort-Regel wird ab dem 1. Januar 2028 zusätzlich ein natürliches Kältemittel (z. B. Propan) zur Pflicht-Voraussetzung für die gesamte Förderung. Aktuell und auch 2027 ist das noch keine Bedingung – es gibt dafür seit Juli 2026 lediglich keinen Bonus mehr.

Der Zeitfaktor: Warum früher meistens mehr bringt

Sowohl die maximal förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinken in den kommenden Jahren schrittweise. Grob zusammengefasst:

Zeitraum Max. Kosten (1. Einheit) Klimageschwindigkeitsbonus
21.07.2026–31.01.2027 28.000 € 16 %
ab 01.02.2027 27.250 € 12 %
ab 01.08.2027 26.500 € 8 %
ab 01.02.2028 25.750 € 4 %

Das heißt nicht, dass Sie überstürzt handeln sollten – aber wer ohnehin plant, in nächster Zeit eine alte fossile Heizung zu ersetzen, verliert durch Abwarten bares Geld.

Ihre nächsten Schritte

  1. Haushaltseinkommen und Familiensituation klären – das entscheidet über Ihre Bonusstufe und Ihre Deckelung.
  2. Prüfen, ob die alte Heizung als „fossil“ zählt – das ist Voraussetzung für den Klimageschwindigkeitsbonus.
  3. Herstellungsort der Wärmepumpe im Blick behalten, besonders bei Anträgen ab 2027.
  4. Natürliches Kältemittel im Blick behalten – ab 2028 wird es zur Pflicht-Voraussetzung für die Förderung.
  5. Antrag über die KfW (Programm 458) stellen, bevor die nächste Absenkung der Höchstbeträge greift.

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Ein Hinweis zum Schluss

Hinweis: Förderbeträge und Fristen können sich ändern. Förderprogramme werden politisch angepasst und Details nachjustiert. Wir aktualisieren unsere Artikel regelmäßig. Ihr Fachbetrieb hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.